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Leges VisigothorumLeges Visigothorum sind ein nicht zeitgenössischer Sammelbegriff für die zahlreichen westgotischen Rechtsaufzeichnungen der Spätantike und des Frühmittelalters. Die Leges Visigothorum, in der sich germanische, römische und christliche Rechtsvorstellungen verbinden, sind die wichtigste Kulturleistung der Westgoten und hatten in Spanien teilweise noch bis ins 20. Jahrhundert Rechtskraft. Der Text ist auf Latein verfasst, enthält jedoch germanische Fragmente. .. weiterlesen
Urkundenfälschung (Deutschland)Die Urkundenfälschung stellt im Strafrecht Deutschlands einen Straftatbestand dar, der im 23. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in § 267 geregelt ist. Sie stellt den praxisrelevantesten Tatbestand der Urkundsdelikte dar. Die Vorschrift verbietet mehrere Verhaltensweisen, die das Potential haben, das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Echtheit von Urkunden zu enttäuschen: das Herstellen einer unechten Urkunde, das Verfälschen einer echten Urkunde sowie das bewusste Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde, jeweils mit Täuschungsabsicht. Die Vorschrift soll das Vertrauen darauf schützen, dass der scheinbare Aussteller einer Urkunde auch deren tatsächlicher Aussteller ist. .. weiterlesen