Keska-Pelzverschluss Patent 308680 Österreichisches Patentregister 1973 (2 a)
- Patent Nr. 308680 des Österreichischen Patentamts vom 10. Juli 1973. Ausschnitt der Patentschrift.
In manchen Staaten könnte dies rechtlich nicht möglich sein. Sofern dies der Fall ist:
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KeskariDie Familie Keskari, ursprünglich Kürschner in der heute nordmazedonischen Stadt Ohrid, betreibt seit 1856 in Deutschland ein Handels- und Produktionsunternehmen, anfangs ausschließlich in der Pelzbranche. Der Firmenname und die Rechtsform wechselten verschiedentlich, immer war jedoch Keskari ein Namensbestandteil. In der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg lag der Schwerpunkt in der Herstellung und dem Handel von Zutaten für die Pelzproduktion. Herausragend in der Unternehmensgeschichte ist die Konstruktion eines neuartigen Klipverschlusses, dem so genannten „Keska“, der die bis dahin bei Pelzbekleidung gebräuchlichen Verschlüsse ablöste. Der Klipverschluss in der Art des Keska ist heute weltweit der übliche Pelzverschluss. Auch nach Ablauf des Patentschutzes ist in der Pelzbranche im deutschsprachigen Raum umgangssprachlich noch der Begriff Keska für einen Klipverschluss allgemein gebräuchlich (2013). .. weiterlesen