Justizpalast Nürnberg 061
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SchwurgerichtEin Schwurgericht ist eine mit hauptamtlichen Richtern und Schöffen besetzte Strafkammer, die für besonders schwere Straftaten zuständig ist. Es ist in Deutschland ein erstinstanzlicher Spruchkörper des Landgerichts, dessen Zuständigkeit für die vollendeten und versuchten Delikte des Mordes, des Totschlags sowie für alle mit dem Tode erfolgsqualifizierten Tötungsdelikte gegeben ist. Die Zuständigkeit besteht nicht, wenn nach § 120 GVG das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug zuständig ist. Es ist nur in Strafsachen gegen Erwachsene zuständig; für Jugendliche und Heranwachsende ist die große Jugendkammer zuständig. .. weiterlesen