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GeburtsortsprinzipGeburtsortsprinzip bezeichnet das Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft an alle Kinder verleiht, die auf seinem Staatsgebiet geboren werden. Es wird auch als Ius soli bezeichnet und knüpft die Rechtsfolgen an ein leicht verifizierbares Ereignis an. Das Ius soli ist in seiner Reinform streng, formal und einfach. Hierbei ist ohne Belang, welche Staatsangehörigkeit die Eltern besitzen. Nach einer Untersuchung aus dem Jahr 2010 gibt es das Geburtsortsprinzip in 30 Staaten. .. weiterlesen
AbstammungsprinzipAbstammungsprinzip bezeichnet das Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft an Kinder verleiht, deren Eltern selbst Staatsbürger dieses Staates sind. Es wird auch Ius sanguinis genannt. Es gilt in den meisten Staaten allein oder in Verbindung mit dem Geburtsortsprinzip und kann nachrangig sein gegenüber ausschließenden Prinzipien wie der Vermeidung mehrfacher Staatsbürgerschaften oder früher weit verbreiteten und immer noch anzutreffenden Bedingungen an Geschlecht, Religion oder Ethnie. .. weiterlesen