Infopoint Museen & Schlösser in Bayern 02
Relevante Artikel
Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in BayernDie Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern ist eine dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege organisatorisch zugeordnete staatliche Behörde. Der 1976 gegründeten Abteilung obliegt – wie im Bayerischen Denkmalschutzgesetz Art. 12 Abs. 2 Ziff. 7 von 1973 verankert – die „Fürsorge für Heimatmuseen und ähnliche Sammlungen, soweit diese nicht vom Staat verwaltet werden.“ Diese staatliche Betreuung nichtstaatlicher Museen in Bayern wurde erstmals 1908 definiert. Aus ihren Anfängen als Ein-Mann-Referat des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege entwickelte sich eine leistungsfähige Fachbehörde, die – über den engeren Wortlaut des Gesetzes hinaus – gleichermaßen mit kleinen Vereinsmuseen wie mit großen Stadt-, Diözesan- und Freilichtmuseen zusammenarbeitet. .. weiterlesen