Hissflagge der Stadt Bad Wildungen
Der Stadt Bad Wildungen im Landkreis Waldeck, Regierungsbezirk Kassel ist am 6. Juni 1956 gemäß § 14 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung vom 25. Februar 1952 (GVBl. S. 11) vom Hessischen Minister des Innern die nachstehend beschriebene Flagge genehmigt worden.
Flaggenbeschreibung:
- „In einem von Schwarz und Gold geteilten Feld oben vorne in Schwarz ein goldener achtstrahliger Stern.“[1]
Die Flagge ist vom Stadtwappen abgeleitet, Die Blasonierung dieses in der heutigen Farbgebung seit dem 18. Jahrhundert geführten Wappens lautet:
- „In Schwarz ein achtstrahliger goldener Stern.“
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
• Abbildung des Banners auf Stadt Bad Wildungen bei kommunalflaggen.de,
• Abbildung der Hissflagge auf Landkreis Waldeck-Frankenberg bei koenigsbanner.de
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