Hamburger Landgebiet vor 1830
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Landherrenschaft Hamm und HornDie Landherrenschaft Hamm und Horn war ein vormoderner Verwaltungsbezirk für das östlich von Hamburg gelegene Landgebiet der Freien und Hansestadt. Sie bestand seit dem 15. Jahrhundert und erstreckte sich vom Steintor bis an die Grenze zu Wandsbek und Schiffbek. Sie wurde von je einem oder zwei Hamburger Senatoren verwaltet, die als Landherren bezeichnet wurden. Die Landherrenschaft wurde 1830 im Zuge einer Gebietsreform mit weiteren Gebieten zur Landherrenschaft der Geestlande vereinigt. .. weiterlesen
Bezirke in HamburgDie Freie und Hansestadt Hamburg ist als Land und Einheitsgemeinde seit 1951 in sieben Bezirke gegliedert, in denen Bezirksämtern die selbständige Erledigung übertragener Aufgaben obliegt. Die Bezirksämter sind für eine Reihe dezentral wahrzunehmender Verwaltungsaufgaben zuständig, insbesondere im Sozial-, Gesundheits-, Bau-, Melde-, Wohnungs- und Liegenschaftswesen sowie im Bereich der Wirtschaftsüberwachung. Jeder Bezirk hat zur Beratung und Mitwirkung der Bürger an Verwaltung und bezirkspolitischen Themen eine Bezirksversammlung. .. weiterlesen
LandherrenschaftIn Landherrenschaften wurde seit dem 15. Jahrhundert das außerhalb der Stadtmauern gelegene, gleichwohl der Hoheit des Hamburger Rates unterstehende Landgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg eingeteilt. Diese Verwaltungsbezirke entsprachen in ihrer Funktion etwa den Ämtern oder Landkreisen anderer Flächenstaaten und sind in gewisser Weise Vorläufer der heutigen Hamburger Bezirke. Der Zuschnitt der Landherrenschaften wurde bis ins 20. Jahrhundert hinein mehrfach verändert und das Landgebiet nach und nach in die Stadt Hamburg eingemeindet. Nach dem Groß-Hamburg-Gesetz und der Umbildung Hamburgs zur Einheitsgemeinde wurde die letzte Landherrenschaft 1938 aufgelöst. .. weiterlesen