Hahn-(Meck)-Wappen
unbekannt
Wappen der von Hahn (Mecklenburg). Blasonierung: Im silbernen Schild und auf dem Helm ein mit dem rechten Fuß ausschreitender, rechts gekehrter, roter Hahn, dessen Schnabel, Füße und beide ersten, gekrümmten Schwanzfedern schwarz sind. Wahlspruch: Primus sum, qui deum laudat (Ich bin der erste, der Gott lobt)
GHdA Band 67, 1978, Adelslexikon
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