Grafenwiesen Schloss-neu
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Liste der Baudenkmäler in GrafenwiesenAuf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der Oberpfälzer Gemeinde Grafenwiesen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. .. weiterlesen
Schloss GrafenwiesenDas nur mehr in Resten vorhandene, aber dennoch denkmalgeschützte Schloss Grafenwiesen befindet sich in der gleichnamigen Oberpfälzer Gemeinde Grafenwiesen im Landkreis Cham von Bayern. Das Schloss steht östlich des Dorfkerns auf einem Ausläufer des Kaitersberges. Die Anlage ist unter der Aktennummer D-3-72-130-2 als denkmalgeschütztes Baudenkmal von Grafenwiesen verzeichnet. Ebenso wird sie als Bodendenkmal unter der Aktennummer D-3-6743-0039 im Bayernatlas als „archäologische Befunde im Bereich des ehem. Schlosses Grafenwiesen, zuvor mittelalterliche Burg“ geführt. .. weiterlesen
Liste von Burgen und Schlössern in der OberpfalzDie Liste von Burgen und Schlössern in Bayern/Regierungsbezirk Oberpfalz ist ein Verzeichnis von historischen Orten, wie Burgen, Schlössern, Herrensitzen, Festungen, Motten, Burgställen und Wehrkirchen auf dem Territorium des heutigen Regierungsbezirks Oberpfalz, aufgeteilt in kreisfreie Städte und Landkreise. Es gibt weitere Listen für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben. Nicht aufgeführt sind Zier- und Nachbauten, die nie als Wohngebäude oder zur Verteidigung genutzt wurden. .. weiterlesen
Liste der Bodendenkmäler in GrafenwiesenAuf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der Oberpfälzer Gemeinde Grafenwiesen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. .. weiterlesen