Gizhiga
Dieses Werk ist in Russland nach § 1256 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation gemeinfrei.
Das Werk wurde auf dem Territorium des Russischen Reiches (Russische Republik) mit Ausnahme der Gebiete des Großherzogtums Finnland und Kongreß-Polens vor dem 7. November 1917 veröffentlicht und wurde innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Veröffentlichungen auf dem Gebiet der Sowjetunion oder andere Staaten nicht wiederveröffentlicht. Trotz der historischen Kontinuität ist die Russische Föderation (früher RSFSR, Sowjetrussland) nicht eine volle legale Nachfolgerin des russischen Reiches.[1][2]
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