Germany concepts 04 DE
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Drittes DeutschlandAls Drittes Deutschland werden eine Reihe von deutschen Staaten vor allem in der Zeit des Deutschen Bundes (1815–1866) bezeichnet. Gemeint sind größere und etwas weniger große Mitgliedstaaten, die so genannten Mindermächte oder „Mindermächtigen“, die ab 1806 neben den Großmächten Preußen und Österreich versuchten, eine gemeinsame Politik zu betreiben. Die größeren Staaten, besonders die Königreiche Bayern, Hannover, Sachsen und Württemberg, nannte man auch die Mittelstaaten. .. weiterlesen
Gründung des Norddeutschen BundesDie Gründung des Norddeutschen Bundes war ein längerer Prozess in den Jahren 1866 und 1867. Dabei bildete Preußen mit den verbündeten Staaten in Nord- und Mitteldeutschland durch Fusion einen neuen gemeinsamen Bundesstaat. Vorausgegangen waren der Bundesgründung der Deutsche Krieg und die Auflösung des 1815 gegründeten Deutschen Bundes. Der Norddeutsche Bund war zwar nicht der Rechtsfolger des Deutschen Bundes, doch kamen in der Bundesgründung viele Elemente einer langen Bundesreformdebatte zum Tragen. .. weiterlesen
Auflösung des Deutschen BundesDie Auflösung des Deutschen Bundes wurde mehrmals während des Bestehens dieses Staatenbundes diskutiert. Die Verfassungsgesetze des Bundes sahen an sich keine Auflösung vor und auch nicht, dass Mitglieder ihn verlassen. .. weiterlesen
Reform des Deutschen BundesEine Reform des Deutschen Bundes wurde zu unterschiedlichen Zeiten im Deutschen Bund von 1815 bis 1866 diskutiert. Dazu kam es vor allem in den Zeiträumen, als die österreichisch-preußische Zusammenarbeit gestört war, nämlich von 1848 bis 1850 und ab 1859. Die Großmächte Österreich und Preußen versuchten, durch eine Reform ihre eigene Machtposition zu stärken. Die Mittelstaaten wie Bayern oder Hannover wollten allerdings weder Österreich noch Preußen eine noch größere Vormachtstellung einräumen. .. weiterlesen
Kleindeutsche LösungDie kleindeutsche Lösung der deutschen Frage war eine von zwei diskutierten Lösungen während der Revolutionszeit von 1848/49 und danach, welche Gebiete zu einem geeinten Deutschland gehören sollten. Ein Kleindeutschland war ein gesamtdeutscher Staat ohne Österreich. .. weiterlesen
Dresdner Konferenzen 1850/1851Auf den Dresdner Konferenzen verhandelten die deutschen Staaten vom 3. bzw. 23. Dezember 1850 bis zum 15. Mai 1851. Im Wesentlichen ging es um die Bedingungen, zu denen der Deutsche Bund wiederhergestellt werden sollte. Preußen wünschte sich bei dieser Bundesreform eine stärkere Zusammenarbeit im Deutschen Bund und Gleichberechtigung mit Österreich. Österreich versuchte, genau dies zu verhindern. Stattdessen sollten seine nichtdeutschen Gebiete zum Deutschen Bund beitreten. So wäre aus Deutschland ein Großösterreich geworden, und Österreichs Vorherrschaft im Bund hätte sich verfestigt. .. weiterlesen
Deutscher BundDer Deutsche Bund war ein Staatenbund, auf den sich im Jahr 1815 die „souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands“ mit Einschluss des Kaisers von Österreich und der Könige von Preußen, von Dänemark und der Niederlande geeinigt hatten. Dieser Bund existierte von 1815 bis 1866 und hatte bereits bundesstaatliche Züge, da sich ein Recht des Deutschen Bundes entwickelte, das die Gliedstaaten band. Dennoch besaß der Deutsche Bund keine Staatsgewalt, sondern nur eine „völkerrechtsvertraglich vermittelte Vereinskompetenz“. Laut Präambel der Bundesakte hatten sich die Fürsten zu einem „beständigen Bund“ vereint, diese sind allerdings als Repräsentanten ihrer Staaten anzusehen. .. weiterlesen