German Revolution Chart 02 DE
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Provisorische ZentralgewaltDie Provisorische Zentralgewalt war die Regierung des kurzzeitig existierenden Deutschen Reiches 1848/1849. Die Frankfurter Nationalversammlung schuf am 28. Juni 1848 mit dem Zentralgewaltgesetz dazu die vorläufige Verfassungsordnung. Am 20. Dezember 1849 endete die Zentralgewalt, ihre Befugnisse übernahm eine Bundeszentralkommission von Österreich und Preußen. .. weiterlesen
Deutsche Revolution 1848/1849Die Deutsche Revolution von 1848/1849 – bezogen auf die erste Revolutionsphase des Jahres 1848 auch Märzrevolution – war das revolutionäre Geschehen, das sich zwischen März 1848 und Juli 1849 im Deutschen Bund ereignete. Von den Erhebungen betroffen waren auch Provinzen und Länder außerhalb des Bundesgebiets, die unter der Herrschaft der mächtigsten Bundesstaaten Österreich und Preußen standen, so etwa Ungarn, Oberitalien oder Posen. .. weiterlesen
Bundesbeschluß über die Übertragung der Zuständigkeiten des Bundestags auf den ReichsverweserDer Bundesbeschluß über die Übertragung der Zuständigkeiten des Bundestags auf den Reichsverweser vom 12. Juli 1848 war ein Beschluss der Bundestagsgesandten des Deutschen Bundes. Kurz davor, am 28. Juni 1848, hatte die Frankfurter Nationalversammlung eine Provisorische Zentralgewalt eingesetzt und gleich danach Johann von Österreich zum Reichsverweser gewählt. Der Bundestag, die Vertretung der deutschen Einzelstaaten, beeilte sich, die Wahl nachträglich zu sanktionieren, und erklärte mit dem Bundesbeschluss vom 12. Juli, dass seine eigene bisherige Tätigkeit beendet sei. .. weiterlesen
Wahlrecht im Vormärz und in der MärzrevolutionDas Wahlrecht im Vormärz und in der Märzrevolution baute auf dem Wahlrecht der ersten deutschen Staaten auf, die nach 1800 Verfassungen mit einem gewissen Repräsentativcharakter angenommen hatten. Teilweise werden dabei die napoleonischen Modellstaaten, vor allem aber die damals vergrößerten süddeutschen Staaten genannt. Die Geschichte der Wahlen ist eng verbunden mit der Verfassungsgeschichte, denn erst im konstitutionellen System wurden Abgeordnete von Bürgern gewählt. Die Zahl der deutschen Einzelstaaten mit einer solchen Repräsentativverfassung wuchs im Laufe des Vormärz (1815–1848) an; in den größten Staaten, Österreich und Preußen, kam es auf Staatsebene dazu erst im Revolutionsjahr 1848. .. weiterlesen
Vertrag von Malmö (1848)Den Vertrag von Malmö schlossen Dänemark und Preußen im Schleswig-Holsteinischen Krieg. Der Waffenstillstand vom 26. August 1848 regelte für mindestens sieben Monate die Machtverhältnisse in der Schleswig-Holsteinischen Frage. .. weiterlesen
Bundesrecht (Deutscher Bund)Das Bundesrecht des Deutschen Bundes galt sowohl für ihn selbst als auch für seine Gliedstaaten. Es bestand aus den Bundesgrundgesetzen sowie aus Bundesgesetzen bzw. Bundesbeschlüssen. Obwohl der Deutsche Bund (1815–1866) allgemein als Staatenbund angesehen wird, stand sein Bundesrecht über dem Landesrecht der Mitgliedsstaaten. Dies ist bereits als ein bundesstaatliches Element des Deutschen Bundes anzusehen. .. weiterlesen
Deutsches Reich 1848/1849Das 1848/49 geschaffene und nur kurzzeitig bestehende Deutsche Reich war der Versuch, einen deutschen Nationalstaat zu bilden. Je nach Standpunkt handelte es sich dabei um den umbenannten und reformierten Deutschen Bund von 1815, der sich auf dem Weg vom Staatenbund zum Bundesstaat befand, oder um eine rein revolutionäre Neugründung in der Zeit der Deutschen Revolution 1848/49. Als Gründungszeitpunkt kann man die erste Sitzung der Frankfurter Nationalversammlung oder den Beschluss über das Zentralgewaltgesetz ansehen. .. weiterlesen