GRW-Foerdergebiet 2007 bis 2013


Autor/Urheber:

Bundestag,Amtliches Werk

Größe:
1754 x 2481 Pixel (849958 Bytes)
Beschreibung:

Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Lizenzbedingungen:
Diese Datei stellt ein Amtliches Werk dar und ist nach § 5 UrhG (DE) bzw. § 7 UrhG (AT) und Art. 5 URG (CH) gemeinfrei.
Credit:

Bundestags-Drucksache Nr.16/13950

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Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Wed, 25 May 2022 23:35:30 GMT


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Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ist Aufgabe der Länder. An dieser Aufgabe wirkt der Bund gemäß Artikel 91a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland mit, wenn sie für die Gesamtheit bedeutsam und die Mitwirkung des Bundes zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist. Zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur werden folgende Maßnahmen von Bund und Ländern gemeinschaftlich wahrgenommen:investive Förderung der gewerblichen Wirtschaft bei Errichtung, Ausbau, Umstellung oder grundlegender Rationalisierung von Gewerbebetrieben, investive Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur, soweit sie unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft erforderlich ist, nichtinvestive und sonstige Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, zur regionalpolitischen Flankierung von Strukturproblemen und zur Unterstützung von regionalen Aktivitäten, soweit sie unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft erforderlich sind, Evaluierung der Maßnahmen und begleitende regionalpolitische Forschung. .. weiterlesen