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Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Kommentarband. Titelblatt
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Public domain
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Wikipedia Commons
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Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Tue, 23 Jan 2024 17:17:40 GMT

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Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 war ein deutsches Sterilisationsgesetz. Es trat zum 1. Januar 1934 in Kraft. Das Gesetz diente im NS-Staat der sogenannten Rassenhygiene durch „Unfruchtbarmachung“ vermeintlicher „Erbkranker“ und Alkoholiker. Die Sterilisationsverfahren wurden durch Gutachten von sogenannten Erbgesundheitsgerichten legalisiert. Die Sterilisation wurde auf Antrag durchgeführt, über den Erbgesundheitsgerichte entschieden, die einem Amtsgericht angegliedert waren. Dadurch wurde die eugenische Zwangssterilisation legalisiert. .. weiterlesen

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