Fotothek df roe-neg 0006445 006 Porträt der Oberin Bönicke
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OberinAls Oberin wird allgemein die Leiterin einer Schwesternschaft bezeichnet. Im kirchlichen Bereich bezeichnet man besonders die Vorsteherin einer klösterlichen Gemeinschaft oder Ordenskommunität (Konvent) als Oberin. Oberinnen selbständiger Klöster können auch Äbtissinnen oder Priorinnen sein. Im sozialen, karitativen und diakonischen Bereich wurden und werden Schwesternschaften, Frauenvereine und Sozialeinrichtungen mannigfaltigster Art, sowohl weltlicher wie kirchlicher Natur, traditionell ebenfalls von Oberinnen geleitet, beispielsweise der Pflegedienst eines Krankenhauses oder die Erzieherschaft eines Mädchenpensionats. .. weiterlesen