Flagge des Landkreises Parchim
- „Die Flagge des Landkreises Parchim besteht aus gelbem Tuch und ist mit den Figuren des Landkreiswappens belegt; am Liek oben ein blaues Schrägeck, das die Hälfte der Höhe und die Hälfte der Länge des Flaggentuches einnimmt; in der Mitte ein hersehender schwarzer Stierkopf mit schwarzen Hörnern, geschlossenem Maul und einer goldenen Krone, von der drei kleeblattförmige Zinken sichtbar sind, und der zwei Drittel der Höhe und ein Drittel der Länge des Flaggentuches einnimmt; am fliegenden Ende unten ein blaues Schrägeck, das die Hälfte der Höhe und die Hälfte der Länge des Flaggentuches einnimmt; die Länge des Flaggentuches verhält sich zur Höhe wie 3 : 2.“
- (§ 1 Abs. 5 der Hauptsatzung des Landkreises Parchim)
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
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