Flagge des Kreises Gütersloh
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1000 x 600 Pixel (70087 Bytes)
Beschreibung:
Flagge des Kreises Gütersloh nach
§ 4 der Hauptsatzung des Kreises Gütersloh:
§ 4 der Hauptsatzung des Kreises Gütersloh:
- „(1) Der Kreis Gütersloh führt folgendes Wappen: Im geteilten Schild oben in Silber (Weiß) 3 rote Sparren, belegt mit einem goldenen (gelben) Schild mit einem roten sechsspeichigen Rad, unten in rot ein goldener (gelber) Adler.
- (2) Der Kreis Gütersloh führt in seinem Dienstsiegel, in seinem Banner und in seiner Flagge das Kreiswappen.“
Kommentar zur Lizenz:
Dieses Bild stellt die Flagge einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei („public domain“).
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
Lizenz:
Public domain
Credit:
Diese W3C-unbestimmte Vektorgrafik wurde mit Inkscape erstellt .
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