Flagge der Stadt Hagenow
Die Stadtvertretung Hagenow hat die Annahme der nachstehend beschriebenen Flagge beschlossen, die der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 15. März 1996 genehmigte.
Flaggenbeschreibung:
- „Die Flagge der Stadt Hagenow ist gleichmäßig längsgestreift von Rot und Gelb; auf dem roten Streifen liegt am Liek die Figur des Stadtwappens in flaggengerechter Tingierung; die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 3 zu 2.“[1]
Die Blasonierung des Stadtwappens, von dem diese Flagge abgeleitet ist, lautet:
- „In Rot das Brustbild eines hersehenden Bischofs mit natürlicher Gesichtsfarbe, silbernem Haar, rotverzierter goldener Bischofsmütze und goldenem Gewand.“[1]
Das Wappen wurde am 10. April 1858 von Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg-Schwerin festgelegt und ist unter der Nr. 49 der Wappenrolle von Mecklenburg-Vorpommern registriert. In der durch den Barsbütteler Hans-Frieder Kühne neugezeichneten Fassung wurde das Wappen am 15. März 1996 zusammen mit der Flagge durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern genehmigt.
Anbetrachts der Tatsache, dass in Mecklenburg-Vorpommern vorwiegend Hissflaggen üblich sind, werden die Genehmigungsdaten und die Flaggenbeschreibung auch auf diese bezogen.Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
Siehe PDF-Broschüre Hagenow. Verbindung zwischen Tradition und Moderne - Ausgabe 2012 (1.3 MB)
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