Flag of the President of Germany (1919–1921)
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
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ReichspräsidentDer Reichspräsident war das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches von 1919 bis 1934 und im Mai 1945. Das Amt existierte zunächst auf Grundlage des Gesetzes über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 und dann auf Grundlage der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919. Mit Ausnahme der noch durch die Nationalversammlung erfolgten Wahl von Friedrich Ebert wurde er direkt vom Volk für sieben Jahre gewählt. Eine Wiederwahl war zulässig, wobei diese Vorschrift aber nur bei der erneuten Wahl Hindenburgs zum Tragen kam. Darüber hinaus war der Reichspräsident Oberbefehlshaber der Streitkräfte, er ernannte und entließ den Reichskanzler und er konnte den Deutschen Reichstag auflösen. In den Jahren 1919–1923 und vor allem ab 1930 ergänzte bzw. großteils ersetzte der Reichspräsident mit Notverordnungen die Gesetzgebung des Reichstags. .. weiterlesen
Weimarer NationalversammlungDie Weimarer Nationalversammlung war das erste Parlament der Weimarer Republik, das die am 11. August 1919 verabschiedete, demokratische Reichsverfassung ausarbeitete. .. weiterlesen
Schwarz-Rot-GoldSchwarz-Rot-Gold sind nach Art. 22 Abs. 2 des deutschen Grundgesetzes die Farben der Flagge der Bundesrepublik Deutschland. .. weiterlesen
Liste der Flaggen deutscher GesamtstaatenListe der Flaggen deutscher Gesamtstaaten vom Deutschen Bund (Staatenbund) bis zur heutigen Bundesrepublik Deutschland. .. weiterlesen
Liste der Flaggen der Weimarer RepublikUnter der Liste der Flaggen der Weimarer Republik finden sich Flaggen, die in der Zeit von 1919 bis zum Beginn des Nationalsozialismus im Jahr 1933 in der Weimarer Republik Verwendung fanden. .. weiterlesen