Flag of Berlin (banner)
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- Flaggenentwurf: unbekannt
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Kommentar zur Lizenz:
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei.
Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Lizenz:
Public domain
Credit:
- Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin. Vom 13. Mai 1954. (PDF, 61.511 Bytes)
- Jörg-M. Hormann, Dominik Plaschke: Deutsche Flaggen. Geschichte, Tradition, Verwendung. Edition Maritim, Hamburg 2006, ISBN 978-3-89225-555-0, S. 239.
- Farbgebung nach Vorgabe des Landesarchivs Berlin: Rot – HKS 14 (RGB 226-56-42, #e2382a, Umrechnungstabelle Druckfarben + Screenfarben)
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