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Finnischer BürgerkriegAls Finnischer Bürgerkrieg wird eine bewaffnete Auseinandersetzung bezeichnet, die das erst am 6. Dezember 1917 unabhängig gewordene Finnland im Wesentlichen vom 27. Januar bis zum 5. Mai 1918 erschütterte. Im Hintergrund des Bürgerkrieges standen aufgestaute gesellschaftliche Gegensätze, aber auch die Auswirkungen der revolutionären Ereignisse in Russland, zu welchem Finnland bislang als autonomes Großfürstentum gehört hatte. Die Abdankung des russischen Kaisers und finnischen Großfürsten infolge der Februarrevolution 1917 stürzte Finnland in eine Verfassungskrise, in welcher die öffentliche Ordnung zunehmend zerfiel. Eine durch den Ersten Weltkrieg bedingte Lebensmittelkrise bewirkte im Zusammenspiel mit der Propaganda der russischen Bolschewiki eine Radikalisierung und Militarisierung der Arbeiterbewegung. .. weiterlesen
Volkskommissariat (Finnland)Das finnische Volkskommissariat, originalsprachlich finnisch Suomen kansanvaltuuskunta und schwedisch Finska folkdelegationen, war die sozialistische Revolutionsregierung, die sich zu Beginn des Finnischen Bürgerkrieges am 27. und 28. Januar 1918 konstituierte. Das provisorische Exekutivgremium bestand dem sowjetischen Vorbild entsprechend aus 12 bis 14 delegierten Volkskommissaren, denen gleichsam wie Ministern in einer bürgerlichen Regierung jeweils ein abgegrenzter Zuständigkeitsbereich eigenverantwortlich oblag. Die Delegierten rekrutierten sich aus den radikalsten Organisationen und Vertretern der finnischen Arbeiterbewegung, unter der Leitung des Parteivorsitzenden der Sozialdemokraten (SDP) Kullervo Manner. Dem Volkskommissariat als Kontrollorgan und Legislative beigestellt war der allgemeine Arbeiterrat, der weitgehend paritätisch von den wichtigsten an der Revolution beteiligten Arbeiterorganisationen besetzt wurde, neben der SDP waren das vor allem der Gewerkschaftsbund und die paramilitärischen Roten Garden. Jedoch gelang es dem Obersten Arbeiterrat im allgemeinen Aufruhr nicht sich als wirkmächtiges Staatsorgan zu etablieren und blieb gegenüber dem Volkskommissariat von geringer Bedeutung. .. weiterlesen