Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel
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Fachkundenachweis für SeenotsignalmittelDer Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN) gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 der 1. Sprengstoffverordnung berechtigt den Inhaber, pyrotechnische Seenotsignalmittel der Unterklasse T2 zu kaufen, damit umzugehen und sie auf Wasserfahrzeugen zu befördern. Für den Transport auf der Straße gilt das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Voraussetzung für den Erwerb des FKN ist ein Sportbootführerschein. .. weiterlesen
Liste der Befähigungszertifikate für Sportbootführer in DeutschlandIn Deutschland gibt es eine Reihe von amtlichen Befähigungszertifikaten für Sportbootführer, die bestimmte Fähigkeiten oder Ausbildungen nachweisen: .. weiterlesen