Enteignung
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EnteignungAls Enteignung bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, im Rahmen der Gesetze und gegen eine Entschädigung. In der Umgangssprache wird auch die Konfiskation, der entschädigungslose Entzug, oft als Enteignung bezeichnet. Die Enteignung von Produktionsmitteln bzw. Unternehmen wird meist als Verstaatlichung bezeichnet, die Enteignung von Grund und Boden in großem Stil als Bodenreform oder Landreform. Als Begründung der Enteignungen aus verkehrstechnischen, militärischen und anderen in den Staatsaufgaben liegenden Gründen wird ein übergeordneter, dem Allgemeinwohl dienender Zweck angeführt. Das ist auch bei individuellen Enteignungen meistens die Begründung. .. weiterlesen
PlauenDie Große Kreisstadt Plauen ist ein Oberzentrum im Südwesten des Freistaates Sachsen und die Kreisstadt des Vogtlandkreises. Zugleich ist sie die größte Stadt des sächsischen Vogtlandes und fünftgrößte Stadt im Freistaat. .. weiterlesen
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