Ebermayer-Klamroth
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Ludwig EbermayerLudwig Friedrich Peter Ebermayer war Jurist, Reichsgerichtsrat, Oberreichsanwalt. .. weiterlesen
OberreichsanwaltDer Oberreichsanwalt war der oberste Beamte der Reichsanwaltschaft bei dem Reichsgericht. Die Reichsanwaltschaft war eine Oberbehörde des Deutschen Reichs im Geschäftsbereich des Reichskanzleramtes; ab 1918 war sie dem Geschäftsbereich des Reichsjustizministeriums zugeordnet. Nach § 143 Abs. 1 Nr. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) alter Fassung war die Reichsanwaltschaft die Anklagebehörde am deutschen Reichsgericht. Dem Oberreichsanwalt waren mehrere Reichsanwälte nach § 145 GVG a. F. als seine Vertreter zugeordnet. Zudem gab es den Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof. .. weiterlesen