Marmorera, Valletta da beiva, Bergelleralpen, Oberhalbstein, Roffna v. N. aus 2500 m
Der Urheber dieses Werks ist 1937 gestorben; es ist daher gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 80 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 80 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Elfenbeinküste hat eine allgemeine Schutzfrist von 99 Jahren, aber in diesen Ländern wiederum wird der Schutzfristenvergleich angewandt.
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MarmoreraMarmorera war bis zum 31. Dezember 2015 eine politische Gemeinde im Oberhalbstein im Bezirk Albula des Kantons Graubünden in der Schweiz. Am 1. Januar 2016 fusionierte Marmorera mit den Gemeinden Bivio, Cunter, Mulegns, Riom-Parsonz, Salouf, Savognin, Sur und Tinizong-Rona zur neuen Gemeinde Surses. .. weiterlesen