Dieselfahrverbot Hamburg 08
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DieselfahrverbotAls Dieselfahrverbot werden Fahrverbote für Fahrzeuge mit Diesel- oder Ottomotor bezeichnet, deren Motoren einer bestimmten Schadstoffgruppe zugeordnet werden. Ziel der Dieselfahrverbote ist es, den von der Europäischen Union festgelegten und umstrittenen Stickoxid-Immissionsgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Außenluft sicherzustellen. Mit dem sogenannten Diesel-Urteil erklärte der 7. Revisionssenat des deutschen Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) am 27. Februar 2018 das Verkehrsverbot sowohl für Diesel-Kraftfahrzeuge unterhalb der Norm Euro 6 als auch für Fahrzeuge mit Ottomotor unterhalb der Norm Euro 3 für zulässig. Im Laufe der Jahre 2018 und 2019 wurden in einigen deutschen Städten Fahrverbote erlassen oder in der Kommunalpolitik sowie durch Gerichte debattiert. .. weiterlesen