Die Definition der unterschiedlichen Meereszonen im Seevoelkerrecht
Das Menschheitserbe beschränkt sich heute lediglich auf die mineralischen Ressourcen des Meeresbodens seewärts nationaler Hoheitsbefugnisse („das Gebiet“), die von der Meeresbodenbehörde verwaltet werden. Das UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) mitsamt seiner bestehenden Durchführungsübereinkommen definiert den Rahmen der Meeres-Governance. Die Regional Fisheries Management Organisations (RFMO) organisieren die Bewirtschaftung der Fischbestände auf der Hohen See sowie der gebietsübergreifenden und weit wandernden Fischbestände in den Ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ).
- Meeresatlas - Daten und Fakten über unseren Umgang mit dem Ozean - 2017, S. 32
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Ausschließliche WirtschaftszoneAls ausschließliche Wirtschaftszone wird nach Art. 55 des Seerechtsübereinkommens (SRÜ/UNCLOS) der Vereinten Nationen das Meeresgebiet jenseits des Küstenmeeres bezeichnet. Küstenmeer und AWZ dürfen zusammen bis zu 200 Seemeilen (sm) (370,4 km) ab der Basislinie betragen. Darin kann der angrenzende Küstenstaat in begrenztem Umfang souveräne Rechte und Hoheitsbefugnisse wahrnehmen, insbesondere das alleinige Recht zur wirtschaftlichen Ausbeutung einschließlich des Fischfangs. Obwohl die lateinamerikanischen Staaten bereits in den 1940er Jahren die Ausweitung des Küstenmeeres auf 200 sm gefordert hatten, konnte erst mit dem Seerechtsübereinkommen 1982 eine allgemeine völkerrechtliche Anerkennung der AWZ erreicht werden. .. weiterlesen
ManganknolleManganknollen, auch polymetallische oder Ferromanganknollen genannt, sind erdig-braune bis bläulich-schwarze Mineral-Aggregate, die vorwiegend aus Verbindungen von Mangan und Eisen bestehen. Daneben enthalten sie Kupfer, Cobalt, Nickel sowie andere Metalle. Sie kommen in weiten Teilen der Tiefsee zwischen etwa 3000 und 6000 Metern auf den Sedimenten des Meeresbodens vor. Die größten Vorkommen befinden sich im Pazifischen Ozean, wo mehrere Milliarden Tonnen Mangan und Eisen sowie große Mengen anderer Metalle in Form von Manganknollen lagern. .. weiterlesen
UN-SeerechtsübereinkommenDas UN-Seerechtsübereinkommen ist ein internationales Abkommen des Seevölkerrechts, das alle Nutzungsarten der Meere regeln soll. Es wurde am 10. Dezember 1982 in Montego Bay (Jamaika) geschlossen und trat am 16. November 1994, ein Jahr nach Hinterlegung der 60. Ratifikationsurkunde, in Kraft. Das Abkommen ist auch als „UNCLOS III“ bekannt. Die UN-Seerechtskonferenz dauerte von 1973 bis 1982 und war die dritte ihrer Art. Die Konferenzen zuvor werden als „UNCLOS I“ und „UNCLOS II“ bezeichnet. .. weiterlesen