Deutsches Reichsgesetzblatt 40T1 094 0819


Autor/Urheber:
official juridical document
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2448 x 3408 Pixel (1067305 Bytes)
Beschreibung:
Scan aus dem Deutschen Reichsgesetzblatt 1940, Teil 1
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Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

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Lizenz:
Public domain
Einschränkungen:
nazi
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