Deutsches Reichsgesetzblatt 39T1 076 0795
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FischereischeinDer Fischereischein, in der Schweiz Fischerpatent, in Österreich Fischerkarte, umgangssprachlich auch Angelschein, ist ein aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften erforderlicher Nachweis der persönlichen Sachkunde, von dem viele Rechtsordnungen die Durchführung des Angelns oder (beruflichen) Fischens abhängig machen und der üblicherweise mit einer bestandenen Fischerprüfung erbracht wird. Oftmals sind Personenkreise mit anderweitig, zum Beispiel durch eine entsprechende Berufs- oder Hochschulausbildung belegter Sachkunde von der Fischerprüfung ausgenommen. .. weiterlesen