Deutsches Reichsgesetzblatt 35T1 140 1478
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RechtsberatungsgesetzDas Rechtsberatungsgesetz (RBerG), bis 1964 Gesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung, regelte bis zum 30. Juni 2008 nebst fünf Ausführungsverordnungen in Deutschland die gewerbsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten. Danach durften neben Rechtsanwälten, Patentanwälten, Steuerberatern und Notaren nur solche Personen fremde Rechtsangelegenheiten – einschließlich des Einziehens von Forderungen (Inkasso) – geschäftsmäßig besorgen, denen eine entsprechende behördliche Erlaubnis erteilt war. Andere Personen durften beispielsweise die Bezeichnung Rechtsbeistand nicht führen oder ein Inkassounternehmen betreiben. .. weiterlesen