Deutsches Reichsgesetzblatt 30T1 033 0384
![]() |
Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).
|
![]() |
Relevante Bilder
Relevante Artikel
Deutsche Flugzeugkennzeichen bis 1945Als Deutsche Flugzeugkennzeichen bis 1945 gelten alle Beschriftungen auf Flugzeugen, die aufgrund von Gesetzen, Verordnungen, Erlassen oder Befehlen aufgemalt worden sind, um die Herkunft, die vorhandene Zulassung und eine eventuelle Zugehörigkeit zu einer bestimmten Einrichtung eines Fluggerätes jederzeit feststellen zu können. Dazu dienen die Buchstaben des Alphabets und die Ziffern von 1 bis 9 und die Null. Ein zusätzliches Unterscheidungsmerkmal stellen die Werknummern dar, die von den Herstellern zunächst nach eigenem Gutdünken selbst festgelegt wurden, später aber nach vom Reichsluftfahrtministerium (RLM) festgelegten Regeln aufgebaut waren. In dieser späteren Form enthielten die zum Teil bis zu 8- oder 9-stelligen Zahlen auch Informationen über das Flugzeugmuster und die Ausführung. .. weiterlesen
Deutscher Luftfahrer-VerbandDer Deutsche Luftfahrer-Verband entstand am 9. Oktober 1911 durch Namensänderung aus dem am 28. Dezember 1902 gegründeten Berliner Deutschen Luftschiffer-Verband unter Vorsitz von Carl Busley (1850–1928). Busley war es gelungen, die verschiedenen deutschen Luftschiffervereine in einem Dachverband zu vereinen und mit der Änderung des Namens nicht mehr allein den Ballonen und Luftschiffen den Vorrang einzuräumen, sondern das Hauptaugenmerk mehr auf Flugmaschinen und Flugzeuge zu richten. Der Verband verfolgte das Ziel, den Luftsport in Deutschland zu vereinen, weiterzuentwickeln und zu fördern. .. weiterlesen