Deutsches Reichsgesetzblatt 25T2 037 0763
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SpitzbergenvertragDurch den am 9. Februar 1920 in Paris unterzeichneten Spitzbergenvertrag erhielt Norwegen die Souveränität über den Archipel Spitzbergen inklusive aller Inseln und Felsen zwischen 74 und 81 Grad nördlicher Breite sowie zwischen 10 und 35 Grad östlicher Länge. Das umfasst Hopen etwa 100 km südöstlich der Insel Spitzbergen, die rund 240 km südlich von Spitzbergen liegende Bäreninsel (Bjørnøya) sowie die etwa 100 km nordöstlich von Nordostland (Nordaustlandet) in der Barentssee gelegene Insel Kvitøya. Der Vertrag trat am 14. August 1925 in Kraft. .. weiterlesen