Deutsches Reichsgesetzblatt 1877 010 351
Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).
|
Relevante Bilder
Relevante Artikel
Konkursordnung (Deutschland)Die Konkursordnung (KO) war eine Rechtsverordnung des Deutschen Reiches. Nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 wurde eine einheitliche Rechtsverordnung geschaffen, die von einem Entwurf von 1873 aus dem preußischen Justizministerium unter Adolph Leonhardt für eine deutsche Gemeinschuldordnung beeinflusst war. In deren Mittelpunkt stand die Befriedigung der Gläubiger. Die Konkursordnung erschien im Deutschen Reichsgesetzblatt 1877 als Nummer 10 in der Fassung vom 10. Februar 1877. .. weiterlesen
ReichsjustizgesetzeAls Reichsjustizgesetze werden jene Gesetze bezeichnet, die im Jahr 1877 im Deutschen Reich verabschiedet wurden und am 1. Oktober 1879 in Kraft traten. Sie umfassten das Gerichtsverfassungsgesetz, die Zivilprozessordnung, die Strafprozessordnung und die Konkursordnung mit den zugehörigen Einführungsgesetzen. Im weiteren Sinne können auch die rechtzeitig vor Inkrafttreten der vier hauptsächlichen Gesetze noch 1878 und 1879 hinzugekommenen, weiteren Reichsgesetze zur Vereinheitlichung des Justizwesens hinzugezählt werden. Dies sind beispielsweise die Rechtsanwaltsordnung, das Gerichtskostengesetz und andere Gebührenordnungen, das Gesetz über die Konsulargerichtsbarkeit und das Anfechtungsgesetz, die alle ausdrücklich zeitgleich mit dem Gerichtsverfassungsgesetz bzw. der Konkursordnung in Kraft gesetzt wurden. .. weiterlesen