Deutsches Reichsgesetzblatt 1875 027 303
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Mark (1871)Die Mark, rückblickend auch als Goldmark bezeichnet, war die Rechnungseinheit und das Münznominal der zu einem Drittel goldgedeckten Währung des Deutschen Kaiserreichs ab 1871 („Reichsgoldwährung“). Eine Mark entsprach 0,358423 oder 1000⁄2790 Gramm Feingold. Es wurden goldene Kurantmünzen zu 5, 10 und 20 Mark geprägt. Die Bezeichnung auf Anleihen und Aktien dieser Zeit lautete „Mark – Deutsche Reichswährung“. Sie war nach Beschluss vom 4. Dezember 1871, dem ersten Reichsmünzgesetz, gültige Währung. Im August 1914 wurde mit Beginn des Ersten Weltkrieges die Abgabe von auf Mark lautenden Goldmünzen durch die öffentlichen Kassen eingestellt. .. weiterlesen