Der Erste Rezess von 1410
Relevante Bilder
Relevante Artikel
Hamburgische BürgerschaftDie Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, kurz Hamburgische Bürgerschaft, ist gemäß Artikel 6 Absatz 1 Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952 das Landesparlament der Freien und Hansestadt Hamburg und damit eines ihrer drei Verfassungsorgane. Als eines von 16 Landesparlamenten der Bundesrepublik Deutschland nimmt die Bürgerschaft in Hamburg, das zugleich Stadtstaat und Einheitsgemeinde ist, auch kommunalpolitische Aufgaben wahr. .. weiterlesen
Verfassung der Freien und Hansestadt HamburgDie Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952 ist die gültige Verfassung des Landes Freie und Hansestadt Hamburg. Sie bildet als Landesverfassung die staatsrechtliche Grundlage für den deutschen Stadtstaat. Sie trat am 1. Juli 1952 in Kraft und ersetzte die Vorläufige Verfassung der Hansestadt Hamburg vom 15. Mai 1946. Die Verfassung beruht in ihren Grundzügen auf der ursprünglichen Fassung von 1952, wurde jedoch seitdem mehrmals geändert. Die aktuelle Fassung ergibt sich aus der letzten Änderung vom 2. Oktober 2019. .. weiterlesen