Das Halbgericht um Calvörde


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„Des Fürstenthums Wolfenbüttel Nördliche Aemter, Nro. 318”. Kolorierter Kupferstich aus dem Jahre 1795. Rechts oben, die damalige Exklave des ehemaligen Fürstentums mit dem Halbgericht (Uthmöden, Zobbenitz und Dorst), deren ältesten Besitzer, mit Hoheits- und Ertragsrecht bis zum Ende des 15. Jahrhunderts, die von Berwinkel waren (Samuel Walther: Singularia Magdeburgica 1738, Band 8, Cap. IV, Seite 210–224: „Von des Halbgerichts ältesten Besitzern“).

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