DR-D 1923 94 Dienstmarke
Hinweis: Es ist zu beachten, dass diese Lizenz nicht für Tonaufnahmen verwendet werden sollte.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden. |
Relevante Bilder
Relevante Artikel
DienstmarkeDienstmarken sind Briefmarken, die ausschließlich von Behörden, Dienststellen oder Ämtern zum Frankieren von Postsendungen der Dienstpost verwendet werden. Sie werden daher nicht am Postschalter verkauft und sind auch nicht für den privaten bzw. geschäftlichen Postverkehr zugelassen. Ein Diebstahl und Missbrauch von Dienstmarken kommt daher praktisch nicht vor. .. weiterlesen
Briefmarken-Jahrgang 1923 der Deutschen ReichspostIm Briefmarken-Jahrgang 1923 der Deutschen Reichspost wurden bis Ende November 13 Sondermarken, 81 Dauermarken und 28 Dienstmarken herausgegeben. Nach der Währungsreform vom 1. Dezember 1923 und Einführung der Rentenmark kamen je sechs weitere Dauermarken und Dienstmarken hinzu. Zu den meisten Briefmarken liegen keine Angaben über die Auflagenhöhe vor. .. weiterlesen
Dienstmarken (Deutsches Reich)Dienstmarken waren im Deutschen Reich Briefmarken, die ausschließlich von Behörden, Dienststellen, Ämtern und Gerichten zum Frankieren von Postsendungen der Dienstpost verwendet wurden. Von 1938 bis zur Kapitulation 1945 gab es für die Parteidienststellen der NSDAP eine eigene Dienstmarkenserie. Zuvor wurden vereinzelt auch von den Sparkassen vorübergehend Dienstmarken verwendet. .. weiterlesen
BriefmarkeEine Briefmarke, in Deutschland amtlich Postwertzeichen, ist die Bestätigung eines postalischen Beförderungsunternehmens über die Zahlung des aufgedruckten Betrages. .. weiterlesen