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Der Postzeitungsvertrieb, abgekürzt PZV, war in der DDR das staatliche Vertriebsorgan für alle Presseerzeugnisse des In- und Auslandes. Gemäß den Paragraphen 2 und 3 des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen vom 3. April 1959 war die Deutsche Post allein zuständig für die Beförderung und den Vertrieb fortlaufend erscheinender Presseerzeugnisse. Laut Paragraph 3 der Postzeitungsvertriebsordnung vom 3. April 1959 umfasste der Vertrieb von Presseerzeugnissen durch die Deutsche Post alle Tätigkeiten von der Übernahme der Presseerzeugnisse bis zur Aushändigung an den Bezieher.
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