Cypripedium calceolus ziedai1
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Feuchtgebiete um Bad SchussenriedDas Gebiet Feuchtgebiete um Bad Schussenried ist ein 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet im Südosten des deutschen Landes Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet ausgewiesen. .. weiterlesen
Bodenseehinterland zwischen Salem und MarkdorfDas Gebiet Bodenseehinterland zwischen Salem und Markdorf ist ein mit Verordnung vom 1. Januar 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ausgewiesenes Schutzgebiet im Südosten des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg. .. weiterlesen
Glastal, Großer Buchwald und TautschbuchDas FFH-Gebiet Glastal, Großer Buchwald und Tautschbuch entstand 2015 durch die Zusammenlegung der zwei bereits bestehenden FFH-Gebiete Zwiefaltener Alb sowie Großer Buchwald und Tautschbuch im deutschen Bundesland Baden-Württemberg. Diese ehemaligen Gebiete wurden bereits im Jahr 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldet. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet ausgewiesen. .. weiterlesen
Pfrunger Ried und Seen bei IllmenseeDas Gebiet Pfrunger Ried und Seen bei Illmensee ist ein mit Verordnung vom 1. Januar 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ausgewiesenes Schutzgebiet im Südosten des deutschen Landes Baden-Württemberg. .. weiterlesen
Tiefental und SchmiechtalDas FFH-Gebiet Tiefental und Schmiechtal ist ein im Jahr 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet im deutschen Bundesland Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 5. November 2018 wurde das Gebiet ausgewiesen. .. weiterlesen
Feuchtgebiete um AltshausenDas Gebiet Feuchtgebiete um Altshausen ist ein 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet im Südosten des deutschen Landes Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet ausgewiesen. .. weiterlesen
Reichenbach und Killertal zwischen Hechingen und BurladingenDas FFH-Gebiet Reichenbach und Killertal zwischen Hechingen und Burladingen liegt in der Mitte Baden-Württembergs und ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Es wurde 2015 durch Zusammenlegung der zwei bereits seit 2005 bestehenden FFH-Gebiete Reichenbach und Killertal sowie Gebiete bei Burladingen durch das Regierungspräsidium Tübingen ausgewiesen. .. weiterlesen