Concilii Vaticani I definitio dogmatica de infallibilitate Romani Pontificis
„Im treuen Anschluss also an die Überlieferung, wie Wir sie von der ersten Zeit des Christentums an überkommen haben, lehren Wir zur Ehre Gottes unsres Heilandes, zur Verherrlichung der katholischen Religion und zum Heil der christlichen Völker, unter Zustimmung des heiligen Konzils, und erklären es als von Gott geoffenbartes Dogma: Wenn der römische Papst „ex Cathedra“ spricht, – das heißt, wenn er in Ausübung seines Amtes als Hirte und Lehrer aller Christen mit seiner höchsten Apostolischen Autorität erklärt, dass eine Lehre, die den Glauben oder das sittliche Leben betrifft, von der ganzen Kirche gläubig festzuhalten ist, – dann besitzt er kraft des göttlichen Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheißen wurde, eben jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei Entscheidungen in der Glaubens- und Sittenlehre ausgerüstet wissen wollte. Deshalb lassen solche Lehrentscheidungen des römischen Papstes keine Abänderung mehr zu, und zwar schon von sich aus, nicht erst infolge der Zustimmung der Kirche.“
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Päpstliche UnfehlbarkeitIn der katholischen Kirche ist die Unfehlbarkeit des Papstes eine Eigenschaft, die – nach der Lehre des Ersten Vatikanischen Konzils (1870) unter Papst Pius IX. – dem römischen Bischof (Papst) zukommt, wenn er in seinem Amt als „Lehrer aller Christen“ eine Glaubens- oder Sittenfrage als endgültig entschieden verkündet. Entgegen einem weit verbreiteten Missverständnis bedeutet die päpstliche Unfehlbarkeit nicht, dass der Papst als Mensch keine Fehler macht. Die Unfehlbarkeit bezieht sich lediglich auf strittige theologische Fragen, in denen der Papst kraft seines Amtes eine verbindliche Entscheidung herbeiführen kann. .. weiterlesen