Chef OKW Version 1
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Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB). Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen. Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen! |
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Dieses Werk stellt eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes offizielles Insigne dar. Die Verwendung solcher Symbole ist in manchen Ländern beschränkt. Diese Beschränkungen sind unabhängig von dem hier beschriebenen Urheberrechtsstatus. |
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Oberkommando der WehrmachtDas Oberkommando der Wehrmacht (OKW) zählte mit dem Oberkommando des Heeres (OKH), dem Oberkommando der Marine (OKM) und dem Oberkommando der Luftwaffe (OKL) zu den höchsten Stabsorganisationen der Wehrmacht. Das OKW und die Oberkommandos der drei Teilstreitkräfte übernahmen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Planungsaufgaben. Sie waren dem Obersten Befehlshaber der Wehrmacht, Adolf Hitler, unterstellt. Einen Befehlsweg vom OKW zu den anderen Oberkommandos, die über eigene Generalstäbe verfügten, gab es nicht. .. weiterlesen
Waffenfarben des Heeres (1935–1945)Waffenfarben wurden traditionell auch in der Wehrmacht von 1935 bis 1945 als Unterscheidungskriterium verschiedener Waffengattungen, Truppengattungen, Korps, Dienste, Ranggruppen und Verwendungen vom ministeriellen Bereich, Generalstab, Oberkommando der Wehrmacht bis hin zu den Teilstreitkräften Heer, Luftwaffe und Kriegsmarine verwendet. Die Waffenfarben waren Bestandteil der Paspelierung der Schulterstücke, Uniformkragen und Hosenbiesen, aber auch Grundfarbe der Schulterstücke, sowie zum Teil der Larisch-Stickereien und Lampassen der Generalität und Flaggoffiziere. Sie waren zudem auch Bestandteil der Truppenfahnen und Standarten. .. weiterlesen
Liste der Kommandoflaggen der deutschen Wehrmacht und des HeeresUnter der Liste der Kommandoflaggen der deutschen Wehrmacht und des Heeres finden sich alle höheren Kommandoflaggen, -stander und -wimpel, die in den Jahren zwischen 1933 und 1945 von der Reichswehr, der Wehrmacht und dem deutschen Heer verwendet wurden. .. weiterlesen