Roter Fuenfjahrplan – Nein
Der Urheber dieses Werks ist 1946 gestorben; es ist daher gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 75 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 75 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Elfenbeinküste hat eine allgemeine Schutzfrist von 99 Jahren, aber in diesen Ländern wiederum wird der Schutzfristenvergleich angewandt.
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