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Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Mon, 20 May 2024 15:55:16 GMT
Reichskanzler war die Bezeichnung für den Regierungschef in der Weimarer Republik. Die Bezeichnung „Reichskanzler“ hatte es bereits zuvor im Kaiserreich für den einzigen verantwortlichen Minister gegeben. Die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 nahm die Bezeichnung wieder auf; auch der Regierungschef des nationalsozialistischen Regimes nannte sich Reichskanzler. In der Weimarer Republik war der Regierungschef Mitglied einer Kollegialregierung, der Reichsregierung. Allerdings hatte der Reichskanzler besondere Rechte, die ihn vor den Reichsministern heraushoben.
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