Blutschutzgesetz v.15.9.1935 - RGBl I 1147


Größe:
1417 x 2137 Pixel (375765 Bytes)
Lizenz:
Public domain
Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Sat, 16 Mar 2024 01:00:11 GMT

Relevante Bilder


Relevante Artikel

Rassenschande

Rassenschande war im Deutschen Reich in der Zeit von 1933 bis 1945 ein verbreiteter Propagandabegriff, mit dem sexuelle Beziehungen zwischen Juden – nach der Definition der Nürnberger Rassegesetze – und Staatsangehörigen „deutschen oder artverwandten Blutes“ verunglimpft wurden. Ehen zwischen Juden und „Deutschblütigen“ wurden als Rassenverrat bezeichnet. Mit diesen Rassegesetzen wurden Eheschließungen und sexuelle Kontakte dieser Art ab 1935 verboten. Entgegen dem Verbot vorgenommene Eheschließungen wurden mit Zuchthaus bestraft. Bei verbotenen außerehelichen sexuellen Kontakten wurde der Mann mit Gefängnis oder Zuchthaus bestraft. .. weiterlesen