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Grundrechte des deutschen VolkesDie Grundrechte des deutschen Volkes sind ein Grundrechtskatalog aus dem Jahr 1848. Zunächst wurde er durch Reichsgesetzgebung am 27. Dezember 1848 in Kraft gesetzt, als Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes. 1849 wiederholte die Frankfurter Reichsverfassung die Grundrechte fast unverändert. Obwohl das Gesetz gemäß der geltenden Reichsgesetzgebung verkündet worden war, lehnten die größeren deutschen Staaten es ab. 1851 erklärte der Bundestag die Frankfurter Grundrechte ausdrücklich für ungültig. .. weiterlesen
PaulskirchenverfassungDie Verfassung des deutschen Reiches vom 28. März 1849, auch Frankfurter Reichsverfassung (FRV) oder Paulskirchenverfassung genannt, war die Verfassung für einen deutschen Bundesstaat. Erarbeitet wurde sie von der Frankfurter Nationalversammlung in der Zeit der Revolution von 1848/1849 für das entstehende Deutsche Reich, die sich zur Volkssouveränität bekannte und bereits eine vorläufige Zentralgewalt für Deutschland geschaffen hatte. Nach Ansicht der Nationalversammlung trat die am 27. März verabschiedete Verfassung mit der Verkündung in Kraft. 28 deutsche Regierungen folgten in der Note der Achtundzwanzig dieser Auffassung. .. weiterlesen
Adolph SchroedterAdolph Schroedter war ein deutscher Maler und Grafiker der Düsseldorfer Malerschule und gilt als Pionier der deutschen Comics. .. weiterlesen
GrundrechteGrundrechte sind wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden. In erster Linie sind sie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, sie können sich jedoch auch auf das Verhältnis der Bürger untereinander auswirken („Drittwirkung“). .. weiterlesen