Bhopal State CoA


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Diese Datei ist in Indien gemeinfrei, weil die urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
  • Der Indian Copyright Act (Urheberrechtsgesetz) greift in Indien bei Werken, die zuerst in Indien veröffentlicht wurden.
  • Laut The Indian Copyright Act, 1957 (Paragraph V, Abschnitt 25), läuft die Schutzfrist für anonyme Werke, Fotografien, Filmwerke, Tonaufnahmen, Werke der Regierung, und Auftragswerke oder Werke von internationalen Organisationen am Ende des 60. Jahres nach dem Tag ab, an dem das Werk zuerst veröffentlicht wurde, (d. h. im Jahr 2024 gelten Werke, die vor dem 1. Januar 1964 veröffentlicht wurden, als gemeinfrei). Postume Veröffentlichungen (abgesehen von den oben genannten) genießen eine Schutzfrist von 60 Jahren nach dem Datum der Veröffentlichung. Alle anderen Arten von Werken werden 60 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei. Texte wie Gesetze, Rechtsprechung, und andere amtliche Werke genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Fotografien, die vor 1958 aufgenommen wurden, werden 50 Jahre nach der Erstellung gemeinfrei, wie im Copyright Act 1911 festgelegt.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.
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Eigenes Werk - Based on: The Princely Armory. Publ. by The Office of the Superintendent of Government Printing. Calcutta. 1877
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Diese Liste indischer Fürstenstaaten gibt die bedeutenderen Staatsgebilde wieder, die zur Zeit der britischen Kolonialherrschaft auf dem Subkontinent bestanden. Als „bedeutend“ gelten hierbei diejenigen, deren Herrscher das Recht auf Salutschüsse zugestanden bekommen hatten. Flächenmäßig können sie sehr klein sein. Münzregal und Posthoheit werden erwähnt, da sie ein wichtiges Merkmal von Souveränität darstellen. Insgesamt geht man von 565 Staaten aus, die zum 15. August 1947, dem indisch-pakistanischen Unabhängigkeitstag, bestanden. Das „diplomatische Jahrbuch“ sprach in den 1920ern von 617. Etwa 400 von diesen waren kleiner als 50 km². Besonders auf der Kathiawar-Halbinsel (Bombay) gab es Ländchen, die noch kleiner waren als die deutschen Duodez-Fürstentümer. Das Kriterium des Saluts führt dazu, dass einige flächenmäßig große Staaten, wie zum Beispiel Bastar, das größer als Belgien war, in der Liste nicht aufgeführt sind. Afghanistan und Bhutan waren formal keine indischen Fürstenstaaten, sondern Protektorate von Britisch-Indien. Sie sind daher nicht in der Liste aufgeführt. .. weiterlesen

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