Banner des Landkreises Teltow-Fläming laut Hauptsatzung
Der Kreistag Teltow-Fläming hat am 19. April 1999 die Annahme der nachstehend beschriebenen Flagge beschlossen, die das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg am 23. Juli 1999 genehmigte.
- „Die Flagge besteht aus drei Streifen in den Farben Rot-Weiß-Rot im Verhhältnis 1:2:1 mit dem Kreiswappen im Mittelstreifen.“[1]
Die Blasonierung dieses vom Kreistag am 21. Oktober 1996 angenommenen und am 21. November 1996 genehmigten, von Horst Nehls gestalteten, Kreiswappens lautet:
- „Gespalten und halb geteilt von Silber, Rot und Silber über einem in vier Reihen von Schwarz und Silber geschachten Schildfuß; vorne ein halber gold-bewehrter roter Adler am Spalt mit goldenem Kleestengel auf dem Flügel, hinten belegt mit einem goldenen Krummstab mit vier roten Edelsteinen am Knauf.“[1]
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
2015-10-16 von ludger1961 erstellt nach Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Teltow-Fläming. Diese Datei wurde von diesen Werken abgeleitet:
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