Banner des Kreises Borken
„Der Kreis Borken führt folgendes Wappen: In Gold ein mit drei weißen Mauerankern belegter roter Balken.“ (genehmigt am 14. Mai 1979) [...]
„Der Kreis Borken führt eine Flagge, von Rot zu Gelb im Verhältnis 1:1 längsgestreift, in der Mitte, zur Stange hin verschoben, der Wappenschild des Kreises.
Der Kreis Borken führt ein Banner, von Rot zu Gelb im Verhältnis 1:1 längsgestreift, in der Mitte der oberen Hälfte der Wappenschild des Kreises.“
(§ 3 Abs. 1, 3 und 4 der Hauptsatzung des Kreises Borken)
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
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