Banner Landkreises Waldshut
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Banner des Landkreises Waldshut (Baden-Württemberg)
Der Kreistag des Landkreises Waldshut hat die Annahme der nachstehend beschriebenen Flagge beschlossen, die das Innenministerium Baden-Württemberg am 8. März 1989 genehmigte.
- „Die Flagge ist gelb-grün gestreift (Querform: Streifen waagerecht verlaufend, Längsform: Streifen senkrecht verlaufend) und mit dem Kreiswappen belegt (Querform: mittig, Längsform: im oberen Drittel.“
Die Blasonierung dieses vom Innenministerium Baden-Württemberg am 11. Dezember 1973 genehmigten Kreiswappens lautet:
- „Durch einen silbernen Wellenschrägbalken geteilt, oben in Grün ein schrägliegender, aus dem hinteren Schildrand wachsender goldener Abtsstab, unten in Blau ein goldenes Turbinenrad.“
Kommentar zur Lizenz:
Dieses Bild stellt die Flagge einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei („public domain“).
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
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Public domain
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