BW Tätigkeitsabzeichen Kampfbeobachter (Waffensystemoffizier) Textil
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Besitz des Militärluftfahrzeugbesatzungsscheins (MBS) und abgeschlossene Ausbildung zum Kampfbeobachter (Waffensystemoffizier) oder Luftfahrzeugoperationsoffizier.
Stufe II, Silber: Wie Stufe I und 1200 Flugstunden. Stufe III, Gold: Wie Stufe I und 1800 Flugstunden. Anmerkung:
- Als Flugstunden angerechnet wird die gesamte Flugzeit als Luftfahrzeugbesatzungsangehörige einschließlich der Ausbildung.
Ausführung:
- Stilisierter Globus mit Flugzeug im Eichenlaubkranz in Doppelschwinge mit unterem Federkranz, bronze-, silber- oder goldfarben.
- ZDV 37/10 - Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr
- A2_2630_0_0_5 - Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
- Infomaterial Uniformen der Bundeswehr - bundesregierung.de
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TätigkeitsabzeichenDas Tätigkeitsabzeichen der Bundeswehr kennzeichnet den aufgrund einer nachgewiesenen Ausbildung und fachbezogenen Verwendung erreichten Ausbildungs- und Erfahrungsstand des Soldaten an der Uniform. Es wird in drei Stufen in der Regel an Soldaten ab dem Dienstgrad Unteroffizier verliehen; länger dienende Mannschaften können das Tätigkeitsabzeichen nach Erreichen der Ausbildungshöhe 7 erhalten. Zu den Sonderabzeichen siehe Liste von Zugehörigkeits- und Funktionsabzeichen. .. weiterlesen